Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
Kündigen von Miet- und Pachtverhältnissen aufgrund Vermietervollmacht, Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen zur Räumung bis zur Hinzuziehung von Rechtsbeiständen
Überwachung und Verfolgung von Mietpreisanpassungsvereinbarungen
Festlegung, Überwachung und Abrechnung von Mietkautionen
Laufende Überwachung des Mietzahlungseingangs
Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern einschließlich der erforderlichen Erläuterungen
Bericht über Mietpreisentwicklungen im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf

